Verpflichtende Offenlegung
Projekte, die aus EU-Fonds kofinanziert werden, und verpflichtende Informationen
Projekt mitfinanziert durch die Fonds der Europäischen Union
EUROPÄISCHE UNION · Europäischer Fonds für regionale Entwicklung · OP Integrierte Infrastruktur 2014 – 2020
Eurofonds
Interne Vorschriften
Gesetzgebung
I. Im Interesse der Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BOZP) sowie Umweltschutz
Es ist unerlässlich, dass alle fremden Personen, d.h. Mitarbeiter anderer Arbeitgeber oder Personen, die das Gelände der GALMM s.r.o. betreten und keine Mitarbeiter von GALMM sind (Transporteure, Fahrer, die Kundenmaterial oder Rohstoffe transportieren, Mitarbeiter anderer Firmen, die vertragliche Tätigkeiten ausführen, Geschäftsführer und Mitarbeiter anderer Firmen als Kunden, Schüler im Falle einer vereinbarten Exkursion), die notwendigen Informationen und Anweisungen zur Gewährleistung der für die Räumlichkeiten geltenden BOZP erhalten.
II. Alle fremden Personen sind verpflichtet, die folgenden Grundsätze einzuhalten:
- a) Der Zutritt zu den Firmenräumen ist nur über den dafür vorgesehenen Eingang gestattet, und zwar auf Grundlage einer mündlichen oder schriftlichen Zustimmung eines Mitarbeiters der Firma GALMM.
- b) Ein bestimmter Mitarbeiter erlaubt den Zutritt fremder Personen mit oder ohne Kraftfahrzeug.
- c) Fremde Personen dürfen sich nur in den vorher vereinbarten oder bestimmten Bereichen aufhalten. Das Bewegen in den Räumlichkeiten ohne Begleitung eines Mitarbeiters von GALMM ist verboten.
- d) Personen unter Einfluss von Alkohol, Betäubungs- oder psychotropen Substanzen dürfen die Firmenräume nicht betreten. In Zweifelsfällen kann eine Atemalkoholkontrolle verlangt werden.
- e) Falls persönliche Schutzausrüstung (PSA) in den Räumlichkeiten erforderlich ist, müssen fremde Personen diese verwenden. Ohne PSA dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden.
- f) Die Handhabung von Material bis zu 50 kg erfolgt manuell, bei höherem Gewicht mit einem Gabelstapler.
- g) Die Arbeiten beim Be- und Entladen werden von einem bestimmten leitenden Mitarbeiter oder Lagerleiter geleitet. Mit dem Material darf ohne Aufsicht eines verantwortlichen Mitarbeiters von GALMM nicht umgegangen werden.
- h) Chemische Stoffe und Zubereitungen dürfen nur von entsprechend unterwiesenen und befähigten Personen gehandhabt werden. Jede Beschädigung der Verpackung ist unverzüglich einem Mitarbeiter von GALMM zu melden.
- i) Jeder Unfall oder jede Gesundheitsgefährdung ist von fremden Personen unverzüglich dem Mitarbeiter zu melden, dem sie zugewiesen wurden.
- j) Fremde Personen dürfen ohne Erlaubnis keine Geräte von GALMM benutzen.
III. Grundsätze des Umweltschutzes (ŽP):
- a) Es dürfen keine Geräte verwendet werden, die aus technischer Sicht oder hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt ungeeignet sind.
- b) Es darf bei den Tätigkeiten kein gefährlicher Abfall (NO) erzeugt werden; falls die Erzeugung von NO unvermeidlich ist, muss dieser gemäß den geltenden Gesetzen behandelt werden.
- c) Jede Gefährdung der Umwelt, Unfall oder Austritt gefährlicher Stoffe ist unverzüglich einem Mitarbeiter von GALMM zu melden.
- d) Es dürfen keine Tätigkeiten ausgeführt werden, die nicht mit dem verantwortlichen Mitarbeiter von GALMM vereinbart und genehmigt wurden.
Alle fremden Personen sind verpflichtet, die Anweisungen der Mitarbeiter von GALMM und die in dieser Anweisung genannten Grundsätze einzuhalten.